Zulassung

Zulassungsbedingungen

Um zum Joint Master of Architecture (JMA) zugelassen zu werden, müssen Bewerbende eine der folgenden Ausbildungen erfolgreich abgeschlossen haben:

  • Bachelor in Architektur an einer Schweizer FH
  • Bachelor in Architektur an einer Schweizer Universität und Berufspraktikum gemäss den Bestimmungen unter Punkt 2
  • Andere Titel und Ausbildungen im Ausland: Bachelor in Architektur oder gleichwertige, von den Richtlinien der Europäischen Union oder der European Association for Architectural Education (EAAE) anerkannte Ausbildung und Berufspraktikum gemäss den Bestimmungen unter Punkt 2. Der Beleg über die Gleichwertigkeit des Abschlusses ist Sache der Bewerbenden. Weitere Informationen zur Gleichwertigkeit von Abschlüssen können der folgenden Website entnommen werden: https://www.sbfi.admin.ch/sbfi/de/home/bildung/diploma.html

Inhabende eines Bachelors in Architektur einer Schweizer FH müssen kein Berufspraktikum absolvieren.

Inhabende eines Bachelors in Architektur einer Schweizer Universität, einer gleichwertigen Ausbildung im Ausland oder eines anderen Abschlusses müssen ein obligatorisches 12-monatiges Berufspraktikum mit einem 100%-Pensum bei einem Architekturbüro absolvieren.

Es hat folgende Bedingungen zu erfüllen:

  • Das Praktikum muss in der Schweiz, einem Mitgliedstaat der EAAE oder einem Land absolviert werden, dessen berufliche, reglementarische, gesetzliche und qualitative Anforderungen mit denjenigen der Schweiz vergleichbar sind. Der JMA-Leitungsausschuss entscheidet über allfällige Gleichwertigkeiten für Praktika, die nicht vollständig diesen Anforderungen entsprechen.
  • Die 12 Praktikumsmonate können in verschiedenen Architekturbüros absolviert werden. In jedem Fall ist aber ein Praktikum von mindestens 6 Monaten Dauer beim gleichen Unternehmen nachzuweisen.
  • Den Bewerbungsunterlagen ist ein Praktikumsbericht gemäss den Ausführungen unter Punkt 3. beizulegen.

3.1 Zweck und Inhalt

Die Bewerbungsunterlagen (elektronisch) müssen das Interesse und die Fähigkeit der Bewerbenden belegen, eine Master-Ausbildung zu absolvieren. Sie sind auf Deutsch, Englisch oder Französisch zu verfassen und müssen folgende Bestandteile enthalten:

  • Motivationsschreiben
  • vollständiger Lebenslauf
  • Kopien sämtlicher erhaltener Diplome
  • Beschreibung der zuvor absolvierten Ausbildung und dazugehörige Notenzeugnisse (Module, Kurse und Projektarbeiten)
  • Angabe zu den Kenntnissen in den Sprachen, die im JMA verwendet werden (Deutsch, Englisch, Französisch). Für die am Hauptstandort verwendete Sprache (Deutsch an der BFH, Französisch an der HES-SO) sowie die in den gewählten Modulen verwendete Sprache ist das Niveau C1 nachzuweisen. Für mindestens eine zweite der drei im JMA verwendeten Sprachen ist das Niveau B1 nachzuweisen.
  • Portfolio, in dem mindestens drei Planungsprojekte sowie ein Bauprojekt präsentiert werden, die für die zuvor absolvierte Ausbildung repräsentativ sind (siehe Punkt 3.2)
  • Praktikumsbericht zur Berufspraxis, sofern diese gemäss den Punkten 1. und 2.  erworben wurde (siehe Punkt 3.3).

3.2 Portfolio

Das Portfolio ist ein PDF-Dokument, nicht kleiner als Format A5 und nicht grösser als A4, in dem die Arbeiten vorgestellt werden, welche die Bewerbenden im Verlaufe Ihres Studiums resp. ihrer beruflichen Tätigkeit gemacht haben, sofern kein Praktikumsbericht verlangt ist. Es muss in knapper, vollständiger und treffender Art Auskunft geben über die kritische Auseinandersetzung der Bewerbenden mit den gewählten oder vorgegebenen Problemstellungen, mit den bearbeiteten Themen, mit den entwickelten Lösungen und mit den erhaltenen Resultaten. Wichtige Anforderungen dabei sind insbesondere die Entwurfs- und Konstruktionsqualität und die Fähigkeit, komplexe Fragen und Problemstellungen zu erkennen und situationsgerechte Lösungswege aufzuzeigen. Das Portfolio gibt zudem Auskunft über den Ablauf der Projektphasen von der Konzeptphase bis hin zu konstruktiven Details. Werden im Portfolio Gruppenarbeiten vorgestellt, sind die Namen sämtlicher Mitverfassenden anzugeben.

3.3 Praktikumsbericht

Der Praktikumsbericht ist ein PDF-Dokument, nicht kleiner als Format A5 und nicht grösser als A4, in dem die Arbeiten vorgestellt werden, welche die Bewerbenden im Verlaufe ihres Berufspraktikums gemacht haben. Es muss in knapper, vollständiger und treffender Art Auskunft geben über die kritische Auseinandersetzung der Bewerbenden mit den verschiedenen Arbeiten und mit der Erfahrung, welche sie in den 12 Praktikumsmonaten gewonnen haben. Der Praktikumsbericht gibt zudem Auskunft über den Ablauf der Projektphasen von der Planungsphase bis hin zu baulichen Details. Die Rolle des Bewerbers, der Bewerberin im Projekt wird genau beschrieben und es ist ersichtlich, welches Büro für das Projekt verantwortlich war. Der Praktikumsbericht enthält überdies die Arbeitszeugnisse der Praktika.

Die anfallenden Kosten betragen:

  • Bewerbungsgebühr: CHF 150.-/Bewerbung (Bankverbindung)
  • Schulgeld: CHF 500.-/Semester
  • Beitrag an die Studiengebühren: CHF 250.-/Semester

Sämtliche Angaben zu den Kosten sind ohne Gewähr.

Die Zulassungen zum JMA erfolgen semesterweise. Das Bewerbungsdossier für das Herbstsemester ist bis am 31. Mai, für das Frühlingssemester bis am 31. Oktober einzusenden. Es ist möglich, sich für die beiden auf die Einschreibeperiode folgenden Semester zu bewerben.

Der Entscheid über die Zulassung wird vom JMA-Leitungsausschuss innerhalb von 60 Tagen nach Ablauf der entsprechenden Einschreibefrist eröffnet.

Damit die Ausbildungsziele des JMA erreicht und die Qualität des Studiengangs erhalten werden können, ist die Studierendenzahl begrenzt. Bewerbende können unter Umständen erst für ein späteres Semester als das zur laufenden Einschreibeperiode gehörende zugelassen werden, falls die maximale Studierendenzahl für das gewünschte Semester bereits erreicht ist.

Bewerbungen sind nur gültig, wenn die Online-Einschreibung und das Einsenden der erforderlichen Unterlagen in Papierform fristgerecht erfolgen und den formalen Anforderungen entsprechen. Die einzelnen Teile der Bewerbungsunterlagen werden den Bewerbenden nicht zurückgeschickt.

Anmerkung: Sollten Widersprüche zwischen den verschiedenen Versionen dieser Zulassungsbedingungen bestehen, gilt die französische Version.